Arbeitszeitgesetz

Das deutsche Arbeitszeitgesetz betrifft den öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz. Es begrenzt die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit, es setzt Mindestruhepausen während der Arbeitszeit und Mindestruhezeiten zwischen Beendigung und Wiederaufnahme der Arbeit sowie die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen fest. Zudem enthält es Schutzvorschriften zur Nachtarbeit. Das Gesetz ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich.

Das Arbeitszeitgesetz dient der Umsetzung der Europäischen Richtlinie 93/104/EG vom 23. November 1993 und der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in nationales deutsches Recht. Vor dem Inkrafttreten des Arbeitszeitgesetzes war die Arbeitszeit der Beschäftigten in Deutschland in der Arbeitszeitordnung (AZO), sowie in mehreren Spezialgesetzen geregelt.

Zweck des Arbeitszeitgesetzes ist, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern sowie den Sonntag und die staatlich anerkanntenFeiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen (§ 1 ArbZG).

Letzte Änderung: 28.02.2018 - Ansprechpartner: Webmaster