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Die Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die allgemeinen Aufgaben einer JAV umfassen alle Angelegenheiten sozialer, personeller oder wirtschaftlicher Art, die die Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb direkt oder indirekt berühren (§ 70 Abs. 1 BetrVG).

Das beinhaltet im Wesentlichen:
• Maßnahmen zu beantragen, die den Jugendlichen und Auszubildenden dienen.
• die Anwendung geltender Gesetze und Verträge zu kontrollieren.
• Anregungen von jugendlichen Arbeitnehmer/-innen und Auszubildenden entgegen zu
   nehmen und eine qualifizierte Ausbildung durchzusetzen.
• Maßnahmen zur Integration von Jugendlichen und Auzubildenden ausländischer Herkunft zu beantragen.

 

Letzte Änderung: 15.03.2023 - Ansprechpartner: Webmaster